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   LSG Sachsen, 14.02.2017 - L 5 R 952/15   

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https://dejure.org/2017,3892
LSG Sachsen, 14.02.2017 - L 5 R 952/15 (https://dejure.org/2017,3892)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.02.2017 - L 5 R 952/15 (https://dejure.org/2017,3892)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - L 5 R 952/15 (https://dejure.org/2017,3892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung einer Forderung aus einer Bürgschaft mit einem Teilanspruch auf eine Altersrente; Altersrente; Verrechnung mit einer Bürgschaftsforderung; Pfändbarer Betrag einer Rente; Kraftfahrzeug in der Sozialhilfe kein besonders bestandsgeschützter Vermögensgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersrente; Verrechnung mit einer Bürgschaftsforderung; Pfändbarer Betrag einer Rente; Kraftfahrzeug in der Sozialhilfe kein besonders bestandsgeschützter Vermögensgegenstand

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - gemischte

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.02.2017 - L 5 R 952/15
    Ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung demnach grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung im Sinne des § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII, kommt eine Berücksichtigung der Beiträge über die Öffnungsklausel des § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII nur noch in Betracht, wenn mit der Zahlung sozialhilferechtlich anerkannte Zwecke verfolgt werden, etwa weil die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Fall von Krankheit oder Behinderung eines Mitglieds der Einstandsgemeinschaft nicht möglich oder unzumutbar ist (BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 11/06 R - JURIS-Dokument, RdNr. 19-23).
  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.02.2017 - L 5 R 952/15
    Inzwischen hat auch der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Beschluss vom 31. August 2011 (GS 2/10) verbindlich entschieden, dass der Leistungsträger die Rechtsfolgen einer einseitig gegenüber dem originär Sozialleistungsberechtigten durchgeführten Verrechnung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen mit ihm obliegenden Geldleistungen nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt regeln darf.
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.02.2017 - L 5 R 952/15
    Diese Ermächtigungserklärung ist auch hinreichend substantiiert, nämlich nach Art und Umfang der Forderung hinsichtlich Rechtsgrund, Entstehungszeitpunkt, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit genau bezeichnet (vgl. zu diesem Erfordernis: BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R - JURIS-Dokument, RdNr. 26 und 27), so dass die Beklagte eine substantiierte Verrechnungserklärung abgeben konnte.
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R

    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.02.2017 - L 5 R 952/15
    Aus der Regelung in § 24 Abs. 2 Nr. 7 SGB X, nach der von einer Anhörung abgesehen werden kann, wenn gegen Ansprüche oder mit Ansprüchen von weniger als 70, 00 Euro aufgerechnet oder verrechnet werden soll, folgt, dass auch der Gesetzgeber von der Verwaltungsaktqualität der Verrechnung ausgegangen ist (BSG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010 - B 13 R 76/09 R - JURIS-Dokument, RdNr. 19 und 20).
  • LSG Hessen, 08.04.2014 - L 2 R 526/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 14.02.2017 - L 5 R 952/15
    Für die von der Beklagten in der Vergangenheit (seit 1. Januar 2014) tatsächlich nicht vorgenommenen Verrechnungen ist dabei zunächst darauf hinzuweisen, dass sich diese (monatlichen) Verrechnungen durch Zeitablauf erledigt haben, weil eine rückwirkende Einbehaltung ausgezahlter laufender Geldleistungen nicht mehr möglich ist (vgl. dazu dezidiert: Hessisches LSG, Urteil vom 8. April 2014 - L 2 R 526/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 34).
  • LSG Bayern, 10.08.2011 - L 16 AS 403/09

    Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.02.2017 - L 5 R 952/15
    Hinsichtlich der mit ärztlichem Attest vom 14. März 2015 nachgewiesenen Erkrankungen in Form der chronischen Pankreatitis mit exokriner Pankreasinsuffizienz, Morbus Chron, chronischer Pyelonephritis und Hyperlipidämie ist jedoch zumindest in Bezug auf den Morbus Chron, einer konsumierenden / verzehrenden Erkrankung des Magen-Darmtraktes mit Neigung zur Bildung von Fisteln und Verengungen, nach den Ernährungsempfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge neben der Aufteilung der Nahrung auf fünf bis sieben kleinere Mahlzeiten pro Tag, Meidung fettiger Nahrung und Ernährung mit gesunder Vollkost, ein ernährungsbedingter Mehrbedarf in Höhe von bis zu zehn Prozent des Eckregelsatzes als krankheitsbedingt zu veranschlagen (vgl. dazu auch: Bayerisches LSG, Urteil vom 10. August 2011 - L 16 AS 403/09 - JURIS-Dokument, RdNr. 32-39).
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